Marktordnung

Version 1.0
Floh-, Trödel-, Antik-, Sammler- und Sondermärkte
Standortunabhängige Teilnahme- und Veranstaltungsregeln
Stand: August 2026

Diese Marktordnung gilt für die von MK Veranstaltungen organisierten Floh-, Trödel-, Antik-, Sammler- und sonstigen Märkte. Mit der Anmeldung und Teilnahme an einer Veranstaltung erkennt der Aussteller diese Marktordnung an.

§ 1 Veranstalter und Geltungsbereich

Veranstalter ist MK Veranstaltungen.

Diese Marktordnung gilt grundsätzlich für alle von MK Veranstaltungen durchgeführten Märkte.

Für einzelne Veranstaltungen können ergänzende oder abweichende Regelungen gelten. Diese werden in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung oder den Ausstellerinformationen bekannt gegeben und gehen für die betreffende Veranstaltung dieser allgemeinen Marktordnung vor.

§ 2 Zugelassene und ausgeschlossene Waren

Das Angebot auf den Floh- und Trödelmärkten von MK Veranstaltungen soll dem Charakter eines klassischen Flohmarktes entsprechen. Im Mittelpunkt stehen gebrauchte Waren, Trödel, Antiquitäten und Sammlerstücke.

Zugelassen sind insbesondere:

  • gebrauchte Gegenstände und Trödel
  • Antiquitäten und Sammlerwaren
  • Haushaltsgegenstände
  • Bücher, Tonträger und vergleichbare Gebrauchtwaren
  • Spielzeug
  • Werkzeuge
  • Dekorations- und Gebrauchsgegenstände
  • private Dachboden-, Keller- und Haushaltsfunde
  • haushaltsübliche Mengen gebrauchter Kleidung

Kleidung

Der Verkauf eigener gebrauchter Kleidung in haushaltsüblichen Mengen ist zulässig.

Nicht zugelassen sind insbesondere Neuware, neue Kleidung, größere Mengen von Altkleidern aus Sammlungen, Aufkäufen oder vergleichbaren Bezugsquellen sowie Verkaufsstände, deren Warenangebot nach Art und Umfang einem gewerblichen Neu- oder Altkleiderhandel entspricht.

MK Veranstaltungen behält sich im Zweifelsfall die Entscheidung über die Zulässigkeit des Warenangebots vor.

Gewerbliche Verkäufer

Gewerbliche Verkäufer sind zugelassen, sofern ihr Sortiment zum Charakter der jeweiligen Veranstaltung passt. Hierzu gehören insbesondere Händler aus den Bereichen Antiquitäten, Haushaltsauflösungen, Gebrauchtwaren, Sammlerwaren und Trödel.

Gewerbliche Händler mit Neuware sind nicht zugelassen.

Gewerbliche Verkäufer sind selbst dafür verantwortlich, sämtliche für ihre Tätigkeit geltenden gesetzlichen, steuerlichen und gewerberechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Lebensmittel und Gastronomie

Der reguläre Verkauf von Lebensmitteln ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Imbiss-, Getränke- oder gastronomische Angebote dürfen ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit MK Veranstaltungen teilnehmen. Für diese Angebote gelten gesonderte Konditionen und gegebenenfalls zusätzliche Anforderungen.

Eine reguläre Standbuchung berechtigt nicht zum Verkauf von Lebensmitteln oder Getränken und nicht zum Betrieb eines Imbissstandes.

Allgemeine Ausschlüsse

Nicht angeboten werden dürfen Waren, deren Verkauf gesetzlich verboten oder beschränkt ist, sowie Gegenstände, von denen eine Gefahr für Besucher oder andere Marktteilnehmer ausgeht.

Der Aussteller ist selbst dafür verantwortlich, dass der Verkauf seiner Waren den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.

MK Veranstaltungen kann für einzelne Antik-, Sammler-, Themen- oder Sondermärkte abweichende Sortimentsregelungen festlegen.

§ 3 Anmeldung und Standvergabe

Die Anmeldung erfolgt über die von MK Veranstaltungen für die jeweilige Veranstaltung angebotenen Buchungswege.

Eine Reservierung gilt erst als verbindlich, wenn die Buchung entsprechend den für die jeweilige Veranstaltung geltenden Bedingungen bestätigt wurde.

Die Standplätze werden durch MK Veranstaltungen vergeben. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Standplatzwünsche können nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

MK Veranstaltungen kann Standplätze aus organisatorischen oder sicherheitsbedingten Gründen ändern.

Das eigenmächtige Belegen, Tauschen oder Vergrößern einer Standfläche ist nicht gestattet.

Die Weitergabe oder Untervermietung eines gebuchten Standplatzes an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von MK Veranstaltungen zulässig.

§ 4 Standgebühren und Zahlung

Die jeweils gültigen Standgebühren und Zahlungsbedingungen werden für die betreffende Veranstaltung bekannt gegeben.

Die Höhe der Standgebühr kann insbesondere vom Veranstaltungstyp, Buchungsweg, Buchungszeitpunkt und der gebuchten Standgröße abhängig sein.

Für Onlinebuchungen und Buchungen bzw. Zahlungen vor Ort können unterschiedliche Preise gelten.

Maßgeblich ist der bei der jeweiligen Buchung ausgewiesene bzw. bekannt gegebene Preis.

§ 5 Müllkaution

MK Veranstaltungen kann zusätzlich zur Standgebühr eine Müllkaution erheben. Höhe und Zahlungsweise werden für die jeweilige Veranstaltung bekannt gegeben.

Der Aussteller hat seinen Standplatz nach Veranstaltungsende vollständig geräumt und sauber zu hinterlassen. Sämtliche mitgebrachten Waren, Verpackungen, Abfälle und sonstigen Gegenstände sind wieder mitzunehmen.

Die Müllkaution wird nach ordnungsgemäßer und sauberer Übergabe des Standplatzes zurückerstattet.

Werden Waren, Verpackungen, Abfälle oder sonstige Gegenstände zurückgelassen oder ist eine zusätzliche Reinigung bzw. Entsorgung erforderlich, kann die Müllkaution entsprechend einbehalten werden.

Übersteigen die tatsächlich entstandenen Reinigungs-, Entsorgungs- oder Wiederherstellungskosten die einbehaltene Müllkaution, bleibt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche vorbehalten.

Die Entsorgung nicht verkaufter Waren oder mitgebrachter Abfälle über Abfallbehälter des Veranstaltungsortes ist nicht gestattet, sofern MK Veranstaltungen dies nicht ausdrücklich erlaubt.

§ 6 Aufbau, Einfahrt, Marktzeit und Abbau

Die für die jeweilige Veranstaltung geltenden Aufbau-, Einfahrts-, Verkaufs- und Abbauzeiten werden in der Veranstaltungsbeschreibung oder den Ausstellerinformationen bekannt gegeben.

Den Anweisungen von MK Veranstaltungen und den eingesetzten Helfern ist bei der Einfahrt, Standplatzvergabe und Ausfahrt Folge zu leisten.

Aus Sicherheitsgründen können während der offiziellen Marktzeit Fahrzeugbewegungen auf dem Marktgelände eingeschränkt oder untersagt werden.

Ein vorzeitiger Abbau während der offiziellen Marktzeit soll grundsätzlich unterbleiben.

Soweit eine vorzeitige Abfahrt im Ausnahmefall erforderlich ist, darf hierdurch keine Gefährdung oder Behinderung von Besuchern oder anderen Ausstellern entstehen. Den Anweisungen von MK Veranstaltungen ist Folge zu leisten.

§ 7 Standflächen, Fahrzeuge und Aufbauten

Die gebuchte und zugewiesene Standfläche ist einzuhalten.

Tische, Kleiderständer, Pavillons, Schirme, Waren und sämtliche sonstigen Gegenstände müssen innerhalb der zugewiesenen Fläche aufgestellt werden.

Flucht-, Rettungs-, Fahr- und Besucherwege sind jederzeit freizuhalten.

Ob Fahrzeuge am Stand verbleiben dürfen, richtet sich nach den Bedingungen der jeweiligen Veranstaltung und des Veranstaltungsortes.

Für die ordnungsgemäße und sichere Befestigung eigener Pavillons, Schirme, Tische, Verkaufsstände und sonstiger Aufbauten ist der jeweilige Aussteller verantwortlich.

§ 8 Sicherheit und Verhalten

Jeder Aussteller hat seinen Stand so einzurichten und zu betreiben, dass Besucher, andere Aussteller und sonstige Personen nicht gefährdet werden.

Gegenstände dürfen nicht so aufgestellt werden, dass sie in Verkehrs-, Rettungs- oder Besucherwege hineinragen.

Offenes Feuer sowie gefährliche oder sicherheitsrelevante Einrichtungen sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von MK Veranstaltungen und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zulässig.

Den Anweisungen von MK Veranstaltungen sowie gegebenenfalls von Grundstückseigentümern, Behörden, Polizei, Feuerwehr oder Rettungskräften ist Folge zu leisten.

Beleidigendes, aggressives, rücksichtsloses oder den Marktbetrieb erheblich störendes Verhalten wird nicht geduldet.

§ 9 Sauberkeit und Abfall

Jeder Aussteller ist während der gesamten Veranstaltung für die Sauberkeit seines Standplatzes verantwortlich.

Sämtliche mitgebrachten Gegenstände und nicht verkauften Waren sind nach Veranstaltungsende wieder mitzunehmen.

Der Standplatz ist vollständig geräumt und sauber zu hinterlassen.

Für Kosten, die durch die Beseitigung zurückgelassener Gegenstände, Abfälle oder außergewöhnlicher Verschmutzungen entstehen, kann der verantwortliche Aussteller nach den gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch genommen werden.

§ 10 Verantwortung und Haftung

Jeder Aussteller ist für seinen Stand, seine Waren, Fahrzeuge, Aufbauten und mitgebrachten Gegenstände selbst verantwortlich.

Der Aussteller hat insbesondere dafür zu sorgen, dass Tische, Pavillons, Schirme, Kleiderständer, Waren und sonstige Aufbauten standsicher aufgestellt und so gesichert werden, dass hiervon keine Gefahr für Besucher, andere Aussteller oder sonstige Personen ausgeht.

Der Aussteller haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihn, seine Begleitpersonen, Fahrzeuge, Waren, Aufbauten oder sonstigen eingebrachten Gegenstände verursacht werden.

MK Veranstaltungen haftet nach den gesetzlichen Vorschriften insbesondere bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für Waren, Fahrzeuge und persönliche Gegenstände der Aussteller übernimmt MK Veranstaltungen keine Verwahrung. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung haftet MK Veranstaltungen nur, soweit sich eine Haftung aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt.

Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 11 Wetter, Durchführung, Absage und höhere Gewalt

Die Veranstaltungen von MK Veranstaltungen finden grundsätzlich wie angekündigt statt.

Regen, Kälte, Hitze, ungünstige Wetterprognosen, eine geringe Zahl an Ausstellern oder eine geringer als erwartet ausfallende Besucherzahl führen grundsätzlich nicht zur Absage einer Veranstaltung.

MK Veranstaltungen steht für eine möglichst verlässliche Durchführung angekündigter Märkte.

Eine Veranstaltung kann jedoch abgesagt, unterbrochen, verschoben oder vorzeitig beendet werden, wenn eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung aufgrund von Umständen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Veranstalters nicht möglich ist.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • behördliche Anordnungen oder Verbote
  • Unwetter oder konkrete Unwetterwarnungen
  • erhebliche Gefahren für Teilnehmer oder Besucher
  • Ausfall oder Sperrung des Veranstaltungsgeländes
  • Feuer oder Hochwasser
  • vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse
  • sonstige Fälle höherer Gewalt

Die Entscheidung über eine Absage, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung trifft MK Veranstaltungen unter Berücksichtigung der konkreten Situation und insbesondere der Sicherheit aller Beteiligten.

Kann eine Veranstaltung aus einem von MK Veranstaltungen zu vertretenden Grund nicht stattfinden, richten sich etwaige Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei höherer Gewalt oder sonstigen nicht von MK Veranstaltungen zu vertretenden Umständen richten sich Erstattungs- und sonstige Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den für die jeweilige Buchung wirksam vereinbarten Bedingungen.

Zwingende gesetzliche Rechte der Teilnehmer bleiben unberührt.

§ 12 Hausrecht und Ausschluss

MK Veranstaltungen übt im Rahmen der jeweiligen Nutzungsberechtigung das Haus- und Veranstaltungsrecht aus.

Aussteller können insbesondere bei folgenden Verstößen ausgeschlossen werden:

  • erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Marktordnung
  • dem Verkauf nicht zugelassener Waren
  • Nichtbeachtung von Sicherheitsanweisungen
  • erheblicher Störung des Marktbetriebs
  • aggressivem oder unangemessenem Verhalten

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann MK Veranstaltungen die Teilnahme an zukünftigen Veranstaltungen ablehnen.

Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 13 Foto- und Videoaufnahmen

Auf Veranstaltungen von MK Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation und Bewerbung der Veranstaltung angefertigt werden.

Dabei werden die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zum Persönlichkeits- und Datenschutzrecht, beachtet.

§ 14 Ergänzende Veranstaltungsbedingungen

Für einzelne Veranstaltungen können ergänzende Regelungen gelten, insbesondere hinsichtlich:

  • Veranstaltungs-, Aufbau- und Abbauzeiten
  • Standgrößen
  • Standgebühren
  • Müllkaution
  • Buchungs- und Zahlungsbedingungen
  • Fahrzeugen am Stand
  • Parkmöglichkeiten
  • Strom- oder Wasserversorgung
  • örtlicher Sicherheitsvorgaben
  • zugelassener Warengruppen
  • Gastronomie- und Imbissangeboten

Diese Informationen werden für die jeweilige Veranstaltung gesondert bekannt gegeben.

§ 15 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Marktordnung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

MK Veranstaltungen
Version 1.0
Stand: August 2026